Hintergrund für die Forderung des föderalen Ombudsmanns sind Beschwerden von Kunden von Energieunternehmen. Es passiere regelmäßig, dass in den Buchhaltungssystemen der Energiefirmen plötzlich noch unbezahlte alte Rechnungen auftauchten, die dann an die Kunden geschickt würden, so Houtmann in der VRT. Solche Rechnungen könnten je nach Situation der Kunden schnell zu einer echten Belastung werden, beispielsweise, wenn es sich um finanziell schwache oder verschuldete Haushalte handele.
Die aktuell geltenden fünf Jahre Verjährungsfrist finde er zu lang, weil Elektrizität und Erdgas konstant geliefert und abgerechnet würden, so Houtman weiter. Das bedeute, dass sich unbezahlte Rechnungen schnell zu immer höheren Schulden auftürmen könnten.
Selbstverständlich müssten auch Energieschulden bezahlt werden, unterstreicht der Ombudsmann. Aber dafür müssten zwei wichtige Vorbedingungen gelten: Erstens müsse die Energierechnung pünktlich und korrekt erstellt werden. Und zweitens müsse der Energielieferant seine Forderungen dann auch pünktlich und korrekt stellen. Dafür müssten zwei Jahre einfach reichen, betont der Ombudsmann.
Boris Schmidt