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Ombudsmann für Energie will Verjährungsfrist für Energierechnungen auf zwei Jahre verkürzen

06.12.202318:00
Verbraucherin zahlt ihre Strom- und Gasrechnung am Laptop (Illustrationsbild: Dirk Waem/Belga)
Illustrationsbild: Dirk Waem/Belga

Der föderale Ombudsmann für Energie, Eric Houtman, fordert eine Verkürzung der Verjährungsfristen für Energierechnungen. Das hat Houtman der VRT mitgeteilt. Aktuell beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, der Ombudsmann will, dass sie gesetzlich auf zwei Jahre herabgesetzt wird.

Hintergrund für die Forderung des föderalen Ombudsmanns sind Beschwerden von Kunden von Energieunternehmen. Es passiere regelmäßig, dass in den Buchhaltungssystemen der Energiefirmen plötzlich noch unbezahlte alte Rechnungen auftauchten, die dann an die Kunden geschickt würden, so Houtmann in der VRT. Solche Rechnungen könnten je nach Situation der Kunden schnell zu einer echten Belastung werden, beispielsweise, wenn es sich um finanziell schwache oder verschuldete Haushalte handele.

Die aktuell geltenden fünf Jahre Verjährungsfrist finde er zu lang, weil Elektrizität und Erdgas konstant geliefert und abgerechnet würden, so Houtman weiter. Das bedeute, dass sich unbezahlte Rechnungen schnell zu immer höheren Schulden auftürmen könnten.

Selbstverständlich müssten auch Energieschulden bezahlt werden, unterstreicht der Ombudsmann. Aber dafür müssten zwei wichtige Vorbedingungen gelten: Erstens müsse die Energierechnung pünktlich und korrekt erstellt werden. Und zweitens müsse der Energielieferant seine Forderungen dann auch pünktlich und korrekt stellen. Dafür müssten zwei Jahre einfach reichen, betont der Ombudsmann.

Boris Schmidt

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