Das Gericht erster Instanz in Brüssel hat den früheren Asbest-Hersteller Eternit wegen vorsätzlichem Verschulden verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Eternit bewusst Risiken zum Nachteil seiner Angestellten einging. Konkret wirft das Gericht dem Unternehmen vor, Asbestfasern unkontrolliert und in großem Maßstab verbreitet zu haben.
Mit dem Urteil ist der Weg für integrale Schadenersatzansprüche geebnet. Bisher wurden Asbestopfer pauschal aus einem Fonds entschädigt. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, keine weitere juristischen Schritte gegen Eternit einzuleiten, es sei denn, ein Geschädigter kann nachweisen, dass vorsätzliches Verschulden vorliegt. Dann besteht der Anspruch auf eine vollständige Entschädigung.
Der Präsident der Vereinigung der Asbestopfer, Eric Jonckheere, sprach von einem "fantastischen Fortschritt", weil das Urteil die bisherige Rechtsprechung aufhebt.
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