Bisher war es in Belgien in vielen Fällen üblich, dass Krankenhäuser von Patienten Honorarzuschläge verlangen, wenn sie diese diagnostischen bildgebenden Untersuchungen durchführen. Ein neuer Gesetzentwurf des Ministers für Volksgesundheit, Frank Vandenbroucke, sieht aber nun vor, dass die Krankenhäuser die Prozeduren zu offiziellen Tarifen anbieten müssen.
Die Neuregelung betrifft vor allem dringende Termine, bei denen es zum Beispiel um Krebsverdacht geht, wie die Untersuchung von verdächtigen Gewebeveränderungen. Aber auch alle Untersuchungen, die während der normalen Öffnungszeiten der Krankenhäuser durchgeführt werden, dürfen nicht mehr teurer abgerechnet werden. Das darf künftig nur noch passieren, wenn der Patient vorab über die Bedingungen aufgeklärt wird und seine ausdrückliche Zustimmung gibt und auch nur, wenn die nicht-dringenden Termine auf außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie auf Feiertage oder das Wochenende gelegt werden.
MRT- und CT-Scans müssten in Krankenhäusern durchgeführt werden, unterstreicht Vandenbroucke, die Menschen hätten also keine Wahl. Deshalb müsse das medizinische Angebot finanziell so niedrigschwellig wie möglich sein, damit jeder die richtige medizinische Versorgung bekomme, wenn er sie brauche.
Boris Schmidt