Zigarettenautomaten in Restaurants, Bars und Kneipen wird es definitiv nicht mehr geben. Das Verbot im Horeca-Sektor gilt ab dem 9. Dezember, wie das Verfassungsgericht bestätigt hat.
Damit weist das Gericht die Klage einer Firma für Tabakautomaten ab. Der freie Zugang zu Tabakwaren sei mit erheblichen Risiken für die Volksgesundheit verbunden, so eine der Begründungen des Gerichts.
Die Firma Timani hatte gegen das Verbot geklagt. Das Gesetz stelle sich unter anderem gegen die unternehmerische Freiheit.
Die Maßnahme war bereits Ende des vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden. Der Sektor sollte ein Jahr Zeit bekommen, um sich auf das Verbot einzustellen.
belga/dop