Künftig soll jeder das Recht bekommen, seinen Familiennamen mindestens einmal im Leben zu ändern. Allerdings muss der andere Name dann der eines Elternteils sein. Dafür hat der Justizausschuss in der Kammer grünes Licht gegeben.
Außerdem muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein. Bislang war das Verfahren zur Namensänderung sehr langwierig und musste zudem begründet werden.
Im vergangenen Jahr haben rund 1.120 Belgier ein Verfahren zur Änderung ihres Familiennamens beantragt. Die Namensänderung kostet 140 Euro.
Mit der Vereinfachung des Verfahrens folgt Belgien Ländern wie zum Beispiel Frankreich und den Niederlanden. Dort sind die Wege zur Namensänderung bereits deutlich einfacher.
vrt/dop