11.000 Familien bzw. Elternteile dürfen am Morgen erstmal ins Schwitzen gekommen sein. Denn, wie die Zeitung Het Nieuwsblad berichtete, drohte ihnen ein böser Brief vom Fiskus und damit verbunden eine Geldbuße.
Diese Leute haben die Kosten für die Kinderbetreuung geltend gemacht. Da gibt es aber eine Obergrenze: Pro Tag dürfen nicht mehr als 14 Euro berechnet werden. In besagten 11.000 Fällen haben die Steuerpflichtigen aber die Gesamtkosten angegeben, was gesetzlich nicht zugelassen ist. Fachleute sind aber der Ansicht, dass man den Betreffenden diesen Fehler nicht wirklich ankreiden dürfe, da das so nicht ausdrücklich aus dem Steuererklärungs-Formular hervorgeht.
Das Finanzministerium hat aber umgehend reagiert und versprochen, diese Steuerpflichtigen nicht zu belangen. Die Verwaltung werde den Fehler selbst korrigieren. Und schon bald werde man auch die entsprechenden Daten der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten. Heißt: Im kommenden Steuerjahr werde dieser Betrag automatisch eingetragen, versprach eine Sprecherin des Finanzministeriums. Die Steuerpflichtigen hätten natürlich wie immer die Möglichkeit, die Summe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Roger Pint