Anfang der 80er Jahre hatte die Uni von ausländischen Studenten der medizinischen Fakultät die Zahlung einer Einschreibegebühr verlangt, weil sie in ihren Herkunftsländern an einer Zulassungsbeschränkung gescheitert waren. In einem Berufungsverfahren sah das Gericht in der Gebühr einen Verstoß gegen den EU-Vertrag.
Die Universität Antwerpen wird gegen die Entscheidung möglicherweise noch Berufung beim Kassationshof einlegen.
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