Im Prozess gegen sieben Mitglieder der rechtsradikalen Jugendorganisation Schild & Vrienden werden die Richter am Genter Strafgerichtshof nicht ausgetauscht. Das Genter Berufungsgericht hat die entsprechenden Ablehnungsanträge abgewiesen.
Es war nicht der erste Ablehnungsantrag, den Hans Rieder als Anwalt von Dries Van Langenhove gestellt hatte. Daher hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, dass Van Langenhove wegen Missbrauchs des Ablehnungsverfahrens bestraft werden solle. Mit dieser Forderung hat sich das Berufungsgericht jedoch nicht auseinandergesetzt.
In dem Prozess müssen sich die sieben Angeklagten unter anderem wegen Rassismus, Anstiftung zu Hass und Gewalt, Leugnung des Holocausts und illegalem Waffenbesitz verantworten.
Im Mittelpunkt steht der Gründer und frühere Chef von Schild & Vrienden, Dries Van Langenhove. Er saß zwischenzeitlich für den rechtsextremen Vlaams Belang in der Kammer.
belga/fk