Der Arzt, der Tine Nys Sterbehilfe geleistet hat, hat keinen Fehler gemacht. Das urteilte am Dienstag das Strafgericht in Dendermode. Das bedeutet auch, er muss den Angehörigen keinen Schadenersatz zahlen.
2010 hatte die damals 38-jährige Tine Nys aufgrund ihrer psychischen Erkrankung Euthanasie bekommen. Die Angehörigen reichten Klage wegen Giftmordes gegen den Arzt ein, der die tödliche Spritze gesetzt hatte. Ein Schwurgericht sprach ihn und zwei andere Ärzte 2020 frei. Die Angehörigen zogen gegen den Freispruch vor den Kassationshof. Der verwies den Fall an das Strafgericht von Dendermonde, da der Freispruch nicht ausreichend begründet war.
Strafrechtlich war der Arzt nicht mehr zu belangen. Es ging jetzt nur um die zivilrechtliche Klage der Familie, also die Zahlung von Schadenersatz. Das muss er mit dem Urteil von Dienstag nicht. Ob die Familie dagegen nochmals in Berufung geht, hat sie noch nicht entschieden.
belga/vk