Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Längere Garantie beim Haustierkauf: Echte Verbesserung oder Mogelpackung?

04.10.202308:5904.10.2023 - 17:11
Hund und Katze (Illustrationsbild: Alla Serebrina/PantherMedia)
Illustrationsbild: Alla Serebrina/PantherMedia

Beim Kauf eines Haustieres kann es auch nach einigen Monaten noch ein böses Erwachen geben, wenn plötzlich unentdeckte Krankheiten oder Gesundheitsprobleme beim Tier zutage treten. Die föderale Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Alexia Bertrand, will deswegen jetzt mit einem neuen Gesetz die Rechte der Käufer stärken in so einer Situation.

Bertrand will, dass Käufer künftig besser vor den finanziellen Folgen eines Haustierkaufs geschützt werden, insbesondere im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Gesundheitsproblemen, die dem Käufer beim Erwerb des Tiers nicht bekannt waren. Ihr Gesetzentwurf, der noch von der Kammer verabschiedet werden muss, sieht deshalb vor, die Garantiedauer zu verdoppeln, von aktuell sechs Monaten auf dann ein Jahr.

Der zweite wichtige Punkt ist eine Umkehrung der Beweislast. Der Käufer müsse während des ersten Jahres bei Problemen also nicht mehr beweisen, dass der Verkäufer verantwortlich dafür sei, so Bertrand gegenüber der VRT, sondern der Verkäufer müsse beweisen, dass die fragliche Krankheit oder Erkrankung beim Verkauf noch nicht vorhanden gewesen sei.

Grundsätzlich könne der Käufer nach dem neuen Gesetz zwischen drei Optionen wählen: Der Verkäufer könne ein Ersatztier verlangen, er könne sein Geld zurückverlangen oder aber er könne vom Verkäufer die Übernahme der notwendigen Tierarztkosten fordern. Wichtig sei dabei, dass der Käufer auch die freie Wahl habe, was den Tierarzt angehe. Diese Ansprüche sollen auch gelten, wenn das Tier innerhalb der Garantiezeit stirbt.

Der Gesetzentwurf sieht aber noch weitere Verpflichtungen für die Verkäufer vor: Sie müssen sicherstellen, dass alle im Kaufvertrag enthaltenen Informationen korrekt sind und dass das Tier weder an ansteckenden Krankheiten noch an angeborenen Defekten leidet. Außerdem muss das Tier alle Pflichtimpfungen erhalten haben, zudem muss der Verkäufer den Käufer auch über künftige Impfungen aufklären, sowie über die artgerechte Ernährung, Unterbringung und notwendige Pflege.

Der Käufer könne durch die geplante Neuregelung vermutlich etwas ruhiger schlafen, räumt Tierärztin Louise Mollaert ein. Während die Züchter sich wohl gezwungen sehen würden, alle Untersuchungen machen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Tiere keine verborgenen Probleme hätten.

Aber was in der Theorie einfach klinge, sei in der Realität doch oft anders. Es sei schwierig, immer eindeutig zu sagen, ob und wann ein Züchter wirklich verantwortlich sei oder Bescheid gewusst habe über mögliche gesundheitliche Probleme.

Selbst die Wissenschaft habe oft keine klare Antwort, ob etwas nun schon eine Veränderung darstelle oder nicht, ob und wie sich Veränderungen durchsetzen könnten und wer die Verantwortung dafür trage. Dann sei es auch so, dass oft noch andere Faktoren eine Rolle spielen könnten für das Auftreten einer Erkrankung – all das mache solche Diskussionen schwierig.

Und selbst wenn ein Züchter alles Menschenmögliche tue, um das Auftreten von Problemen zu verhindern oder auszuschließen, sei es manchmal einfach Pech beziehungsweise Zufall, wenn dann doch etwas passiere. Da müsse man sich dann schon auch die Frage stellen, ob man bei so etwas noch von verborgenen Mängeln sprechen könne.

Die Tierschutzorganisation Gaia sieht derweil ein ganz anderes Problem, für sie ist der Gesetzentwurf von Bertrand nämlich schlicht eine Mogelpackung. Die föderale Gesetzgebung schreibe schon heute eine Garantie von zwei Jahren vor beim Kauf eines Tieres von einem professionellen Anbieter. Die Gesetzesänderung bedeute also effektiv keine Verdopplung, sondern eine Halbierung der Garantiezeit, so Gaia, selbst wenn die Umkehr der Beweislast gut sei.

Außerdem sei die Darstellung der Staatssekretärin falsch, dass Käufer aktuell ihren Tierarzt nicht frei wählen könnten. Hinzu komme, dass die Änderung die Höhe der potenziellen Ansprüche der Käufer drastisch einschränke. Falls die Abgeordneten der Kammer nicht auf entsprechende Änderungen bestehen würden, werde Gaia deshalb vor den Verfassungsgerichtshofs ziehen, warnt die Organisation.

Boris Schmidt

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-