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  1. Und was unternimmt die FSMA gegen das BATOPIN Vorgehen, im Rahmen der Beihilfe zum Betrug der 4 grossen Banken. Wenn die Kunden Kontoführungsgebühren zahlen müssen, ihnen aber der damit verbundene 'bankvertrauliche Zugang zu ihrem Eigentum', in den Agencen verweigert wird, ist das ja auch "organisierter Diebstahl". Wenn die daraus erziehlten Gewinne an den Börsen von diesen Banken und ihren Aktionnären investiert werden, ist da ja wohl auch Geldwäsche, im grossen Style ! Neben bei erfüllen die Bankangestellten, die dem Treiben nicht widersprechen den Tatbestand des Arbeitsvertragsbruches. Und wenn die sich dann dem Kunden als Bänker präsentieren, was ist das dann ? Berufsbetrug !!! Da muss doch Staatsanwaltschaft, Bank- und Börsenaufsicht handeln, oder nicht ? Oder schauen die da wohlwollend weg ?