2 Kommentare

  1. Soweit bekannt, wird doch bei der Geburtsmeldung u/o Ummeldung auf der Gemeinde auch die Religion mit vermerkt. Ein Austritt verlangt daher auch eine Daten-Koordination mit der Gemeinde, ansonsten würden die Gemeinden (Standesämter), bei Austritt, Falschangaben zur Person machen !... Und wenn die Kirche, selbst verschuldet, ihrem ethischen und moralischen Sozialauftrag nicht mehr nachkommt, wäre es ja pervers vom Staate, sich nicht schützend für seine Bürger einzusetzen, in Sachen Finanzierung der Kirchen ! Der soziale Frieden ist uns alle Pflicht... Gesetzliche Klarheit, ohne faule Kompromisse, müssen in der Kausa gefordert sein !

  2. Der Vermerk einer "Religion" oder sonstigen Aberglaubens ist optional bei der Geburtsmeldung/Ummeldung und für die öffentliche Verwaltung - da Privatsache - per se irrelevant, also kein Bedarf an irgendwelchen Kirchenzettelchen.

    Bei der Finanzierung der "Kulte" besteht allerdings seit Jahrzehnten dringender Handlungsbedarf, denn der katholische Verein heimst schlappe 75% der öffentlichen Gelder (insgesamt ca. 280 Millionen Euro) ein, wobei nur knapp die Hälfte (!) der Belgier dem Verein angehören und nur lächerliche 5% überhaupt wöchentlich ins Vereinslokal gehen...!
    (siehe Artikel RTBF von 2022 "Le Scan : financement des cultes, pourquoi l’Eglise catholique décroche-t-elle le pactole ?")
    Außerdem wurde Belgien schon vom Europäischen Gerichtshof gerügt, da sein System der Anerkennung von "Kulten" (zu denen seltsamerweise auch die organisierte Laizität gehört) weder objektiv noch transparent und sogar diskriminierend ist.
    In Belgien werden also 'in gottes Namen' Menschen mit Steuergeldern in Millionenhöhe diskriminiert. Und und in unseren schwierigen finanziellen Zeiten scheint das kaum einen Bürger zu jucken...