Sie wollen ein Urteil gegen den belgischen Staat erstreiten, weil der Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde bei den Wahlen nicht geteilt war. Das Verfassungsgericht hatte sieben Jahre zuvor geurteilt, dass der Wahlkreis gegen das Grundgesetz verstößt. Die Kläger sind nicht damit einverstanden, dass das Parlament selbst über die Beschwerden über die Unrechtmäßigkeit der Wahlen urteilen durfte. Dies stehe im Widerspruch zum Anspruch auf eine unabhängige Berufungsinstanz.
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