Die Richter wiesen das Gesuch ab mit der Begründung, Dutroux habe noch nicht ale rechtlichen Wege in Belgien ausgeschöpft. Das schreibt heute die Zeitung 'La Libre Belgique'. Die Entscheidung des Gerichts fiel demnach bereits Ende September.
Der Kinderschänder und -mörder Marc Dutroux war am 22. Juni 2004 vom Schwurgericht in Arlon zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ende des Jahres beantragte er beim Kassationshof die Wiederaufnahme des Prozesses. Der Antrag wurde abgewiesen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollte Dutroux' Anwalt Magnée Befangenheit der Geschworenen geltend machen.
Dutroux scheitert mit Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Marc Dutroux ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.