Am Freitag treten einige Neuerungen in Kraft. Dazu gehört, dass alle Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren wieder vollstreckt werden müssen. Das bedeutet, dass mehr Straftäter ihre Haftstrafe auch tatsächlich antreten müssen. In den letzten Jahren konnten Verurteilte in vielen Fällen eine Fußfessel tragen.
Die Gefängnisdirektoren befürchten, dass sich das Problem der Überbelegung der Haftanstalten noch verschärfen wird. Justizminister Vincent Van Quickenborne setzt aber auf die abschreckende Wirkung und hofft, dass langfristig die Zahl der Inhaftierten sinken wird.
Ab Freitag gelten auch neue Regeln bei Mahnverfahren wegen unbezahlter Rechnungen. Bei der ersten Zahlungserinnerung dürfen keine Mahngebühren erhoben werden. Nach weiteren 14 Tagen dürfen Unternehmen Mahngebühren erheben, allerdings wird dafür je nach geschuldetem Betrag eine Höchstsumme festgelegt.
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