Ab Freitag bekommen Verbraucher, die eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt haben, erst eine kostenlose Zahlungserinnerung.
Ab dann wird ihnen eine 14-tägige Frist gewährt, um die Rechnung zu begleichen. Das steht in einem neuen Verbraucherschutzregelung, die am 1. September in Kraft tritt.
Sie beinhaltet außerdem, dass Mahnungen und Gebühren nicht mehr unbegrenzt in die Höhe schnellen dürfen. Die Maßnahmen sollen Verbraucher besser vor Pfändungen durch Gerichtsvollzieher oder Inkasso-Büros schützen.
vrt/jp