Ab dem ersten September werden in Belgien auch kurze Haftstrafen wieder vollstreckt. Das bedeutet, dass Straftäter, die zu sechs Monaten bis zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden, ihre Strafe auch tatsächlich antreten müssen.
Bisher konnten Verurteilte stattdessen eine elektronische Fußfessel tragen. Damit sollte die Überbelegung in den Gefängnissen reduziert werden. Die Maßnahme führte aber zu hohen Rückfallquoten, so dass Justizminister Van Quickenborne schrittweise wieder die Vollstreckung der Haftstrafe einführt.
Seit letztem September gilt das bereits für Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren, ab diesem September dann auch für Strafen bis zu zwei Jahren. Sechsmonatige Haftstrafen will der Justizminister ganz abschaffen.
Für die Verbüßung der kürzeren Haftstrafen sollen 720 zusätzliche Haftplätze gebaut werden.
belga/vrt/sh