Er erhielt den Zahlungsbescheid zur Immobiliensteuer auf Niederländisch. Der Mann verweigerte die Zahlung und ignorierte das Schreiben. Seiner Meinung hätte er den Beschied auf Französisch bekommen müssen.
Die flämische Regierung argumentiert, der Mann hätte die französische Version beantragen müssen. Dies entspreche der Rechtssprechung des Staatsrats. Der Streitfall wird von der frankophonen Partei FDF unterstützt.
Die Brüsseler liberale Partei FDF vertritt die Ansicht, dass Einwohner der Gemeinden mit Spracherleichterung Dokumente nicht jedes mal aufs neue auf Französisch anfordern müssen.
vrt / ok