Wie die Zeitungen berichten, hat die Nationalbank schon im Dezember letzten Jahres bei Crelan "signifikante Mängel" festgestellt. Diese Mängel sollen vor allem die Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung von 2017 betreffen. Die Verstöße gegen diese Gesetzgebung seien so schwerwiegend gewesen, dass die Nationalbank die Crelan-Bank aufgefordert habe, hier umgehend nachzubessern.
Die Nationalbank hat demnach insbesondere bemängelt, dass die Crelan-Bank die internationalen Finanztransaktionen ihrer Kunden nicht in Echtzeit überprüft. Das bedeutet, dass nicht unmittelbar verifiziert worden ist, ob die betroffenen Firmen oder Personen beispielsweise mit Sanktionen belegt sind, ob eventuell geltende Embargos verletzt werden, oder ob andere Auflagen für sie in Kraft sind.
Wie die Zeitungen weiter berichten, ist die Umsetzung der Änderungen bei Crelan aber zunächst schleppend verlaufen. Mithilfe einer Unternehmensberatung und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde habe Crelan aber letztlich einen Aktionsplan formuliert, der nach Meinung der Bank alle Forderungen der Nationalbank zufriedenstelle. Ob dies tatsächlich so ist, ist aber unklar. Sollte die Crelan-Bank weiter gegen die Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung verstoßen, könnten ihr deswegen Sanktionen drohen.
Boris Schmidt