Wer im Urlaub erkrankt, kann ab nächstem Jahr die verlorenen Urlaubstage nachholen. Die Kammer hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesvorlage einstimmig angenommen.
Ab dem 1. Januar 2024 sollten Arbeitnehmer, die während des Urlaubs erkranken, zeitnah bei ihrem Arbeitgeber ein Attest einreichen. Die verlorenen Urlaubstage können später nachgeholt werden. Das bedeutet nicht, dass der Urlaub automatisch verlängert wird. Dazu muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben.
vrt/est