Dies hat der Rechnungshof heute bei der Vorlage der jährlich durchgeführten Überprüfung des staatlichen Rechnungswesens mitgeteilt. Bezogen auf das Jahr 2005 erklärt die Finanzbehörde, dass es ihr nur schwer möglich ist, den Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel sowie den Stand und Verbleib der Gegenstände des Verwaltungs- und Finanzvermögens Belgiens zu erbringen. Der Rechnungshof bemängelt überdies, dass die unternommenen Schritte zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nur mäßige Erfolge aufweisen. Der Rechnungshof weist hier darauf hin, dass die Behörde nur beschränkten Einblick in das wirkliche finanzielle Ergebnis der Bekämpfung von Steuerdelikten nehmen kann.
Rechnungshof bemängelt Rechnungslegung des belgischen Staates
Die Rechnungslegung des belgischen Staates erfolgt verspätet und lässt im Bereich der Kohärenz teilweise zu wünschen übrig.