In Belgien ist es künftig möglich, sein Geschlecht und seinen Vornamen mehrmals zu wechseln. Die Kammer hat dazu am Donnerstag das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Das Verfassungsgericht hatte Teile des Transgendergesetzes von 2017 aufgehoben. Die Richter monierten die grundsätzliche Unwiderrufbarkeit einer Namens- und Geschlechtsanpassung.
Menschen, die ihren Vornamen und ihr Geschlecht zum zweiten Mal ändern wollten, mussten bisher ein aufwändiges Verfahren vor dem Familiengericht beantragen. Ein weiterer Wechsel war praktisch nicht vorgesehen.
Mit dem neuen Gesetz entfallen diese Hürden jetzt.
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