Im Prinzip interessieren den Zoll beim Gepäck von Reisenden drei bis vier große Bereiche: Erstens Gegenstände, deren Einfuhr in die Europäische Union beziehungsweise nach Belgien grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen zum Beispiel und wenig überraschend etwa Waffen, Drogen und geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Aber auch gefälschte Produkte fallen darunter. Und das ist ein sehr, sehr weites Feld. Von den in gewissen Ländern so verlockend günstigen angeblichen "Markenklamotten" über gefälschte mechanische oder elektronische Gebrauchsgegenstände wie Uhren, Handys, Tablets, Laptops, Spielekonsolen oder anderes Spielzeug über illegal kopierte Datenträger mit Musik oder Filmen bis hin zu gefälschten Medikamenten, Kosmetikprodukten und Zigaretten. Es gibt sogar gefälschte Nahrungsmittel und Getränke. Wie immer gilt: Eine Marke muss nur bekannt oder begehrt genug sein, um Fälscher auf den Plan zu rufen.
Zweites großes Schlachtfeld für die Zöllner: Bargeld. Denn man kann nicht einfach so viel Bargeld wie man will mit ins Ausland nehmen oder zurückbringen, wie der föderale Finanzminister Vincent Van Peteghem auch gegenüber der VRT ausführte.
Die Obergrenze liegt bei 10.000 Euro. Alles darüber muss deklariert werden. Und aufgepasst: Als Bargeld zählen unter anderem auch Reiseschecks, Gutscheine, Kreditbriefe und bestimmte Formen von Gold. Diese Kontrollen sind auch keine willkürliche Schikane, wie Zoll-Chef Kristian Vanderwaeren gegenüber der RTBF betonte.
Kampf gegen Geldwäsche
Bargeld ist nun einmal auch bei Kriminellen heißbegehrt, der Kampf gegen Geldwäsche hat also eine sehr hohe Priorität für den Staat. Wobei natürlich nicht jeder, der hohe Bargeldsummen dabei hat, automatisch ein Krimineller sein muss.
Allein zwischen Januar und Mai dieses Jahres und nur am Flughafen Brüssel sind den Zöllnern schon zwei Millionen Euro nicht deklariertes Bargeld ins Netz gegangen. Fast eine Verdoppelung zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Der Zoll setzt sogar speziell geschulte Hunde ein, um Bargeld in Koffern zu erschnüffeln. Ein Erfolgsrezept, wie Vanderwaeren hervorhebt. Die Hälfte des gefundenen Bargelds geht nämlich auf das Konto der Spürnasen auf vier Pfoten.
Aber nicht nur beim beschlagnahmten Bargeld ist ein Aufwärtstrend zu verzeichnen, auch beim Schmuck und anderen Wertgegenständen wie Luxusuhren scheint die Reise in die gleiche Richtung zu gehen. Und auch hier sind die Regeln des Zolls unerbittlich: Wer Wertgegenstände oder Produkte im Wert von 430 Euro oder mehr dabei hat, muss die auch angeben, von der echten Markenjeans über das Diamantencollier bis hin zur Rolex. Sonst kann es teuer werden.
Neben Zollgebühren und Einfuhrsteuer kann nämlich noch eine saftige Geldbuße bis zu 30 Prozent des Warenwerts fällig werden. Und natürlich sind je nach Fall und Menge auch strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
Die Einfuhr von Lebensmitteln
Ärger bekommen können Reisende aber auch schnell durch Urlaubsmitbringsel der einen oder anderen Art, die weder gefälscht noch zu teuer sind: Die Einfuhr von Lebensmitteln von außerhalb der EU ist, zumindest ohne explizite Genehmigung, eigentlich immer verboten, erinnert der Finanzminister.
Und auch Tabakwaren und Alkohol darf man nur für den Eigenbedarf mitbringen, sprich die erlaubten Mengen sind ebenfalls reglementiert.
Selbst bei Reisen innerhalb der EU gibt es Beschränkungen bei Waren, die Reisende ein- oder ausführen möchten. Alle Auflagen, die zu beachten sind, kann man auf der Webseite des Finanzministeriums nachlesen.
Boris Schmidt