Die Gewerkschaften bei der Supermarktkette Delhaize haben einen juristischen Erfolg gegen die Direktion erzielt. Diese hatte zuvor in Erster Instanz erreicht, dass die Gewerkschaften kein Recht hätten, Streikposten vor den Supermarkteingängen zu postieren und die Zugänge zu den Verteilerzentren zu blockieren.
Ein Gericht in Wallonisch-Brabant urteilte jetzt, dass sich die Gewerkschaften nicht strafbar gemacht hätten und die Direktion deshalb nicht so hart gegen die Protestierenden vorgehen dürfe. Das vorherige Gerichtsurteil vom 22. März wurde aufgehoben.
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