Im Sozialkonflikt bei Delhaize hat das Unternehmer einen Teilerfolg erzielt: Ein Gericht in Mons entschied am Mittwoch, dass die Streikenden nicht die Eingänge der Supermärkte der Kette blockieren dürfen. Damit bestätigte das Gericht frühere Urteile aus den Monaten März und April.
Die Gewerkschaften waren gegen das Blockade-Verbot vor Gericht gezogen. Sie sehen darin eine Behinderung des Streikrechts. Das Verbot ist aber auf die Provinz Hennegau begrenzt.
belga/sh