In erster Instanz war das Unternehmen straffrei ausgegangen. Wie der Staatsanwalt erklärte, trage Fluxys eine große Mitschuld an dem Unglück.
Das Gasunternehmen habe fahrlässig gehandelt. Ein echter Sicherheitsplan hätte auch nicht bestanden. Zwar hätte Fluxys das Unglück nicht vermeiden können, jedoch hätte es weniger Opfer geben können, sagte der Staatsanwalt.
Bei der verheerenden Gasexplosion im Industriegebiet von Ghislenghien waren im Juli 2004 über 20 Menschen ums Leben gekommen.
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