Hintergrund ist eine Entscheidung des Parlaments von Ende letzten Jahres. In einem entsprechenden Gesetz ist damals beschlossen worden, die Luftqualität in Innenräumen zu verbessern, auch im Hinblick auf mögliche weitere Pandemien. Nach dieser Grundsatzentscheidung sind nun die konkreten Regeln dazu ausgearbeitet worden, schreiben die Zeitungen.
Sie sollen laut ersten Entwürfen zunächst im Horeca-Bereich eingeführt werden, gefolgt vom Sport- und Kultursektor. Demnach würden die neuen Regeln zu CO2-Messgeräten alle Innenräume betreffen, die größer als 15 Quadratmeter sind und in denen sich Menschen länger als eine Viertelstunde aufhalten.
Falls Anlagen für eine externe Luftzufuhr beziehungsweise Luftfilterung vorhanden sind, müsse außerdem angegeben werden, wieviel Luft zugeführt oder gereinigt wird und wie viele Personen sich maximal in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen.
Desweiteren sollen die betroffenen Einrichtungen eine Risikoanalyse durchführen und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Luftqualität aufstellen lassen. Ein entsprechendes Luftqualitätslabel soll zunächst freiwillig sein, bevor es ab Anfang 2025 dann vorgeschrieben wird.
Krankenhäuser, föderale Gebäude, Schulen und Alten- und Pflegeheime sollen - nach aktuellem Stand - von den neuen Maßnahmen ausgeklammert sein.
Boris Schmidt