Der Todesfahrer von Strépy bleibt in Untersuchungshaft. Das hat die Anklagekammer von Mons am Freitag entschieden.
Der Mann war im März 2022 in eine Karnevalsgruppe gerast. Sechs Menschen starben, rund 40 wurden verletzt.
Die Ratskammer hatte Ende April entschieden, dass der Mann mit einer elektronischen Fußfessel das Gefängnis verlassen könne. Die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein, wodurch die Anklagekammer eine Entscheidung treffen musste. Sie hat entschieden, dass der Mann zwei weitere Monate in Untersuchungshaft bleibt.
Zum Zeitpunkt des Unglücks war er mit rund 150 Stundenkilometern unterwegs. Er hatte einen leicht überhöhten Alkoholgehalt im Blut und sich offenbar beim Fahren selbst gefilmt.
belga/km