Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich damals Folgendes zugetragen: Die beschuldigte Unteroffizierin lud das Opfer zu sich nach Hause ein und der Mann kam offenbar völlig ahnungslos zu ihr. Doch was nach einer privaten Einladung aussah, war in Wirklichkeit ein Hinterhalt. Denn die Frau und vier weitere Beschuldigte lockten ihn kurz nach seinem Eintreffen in ein Gartenhaus. Dort fesselten sie ihn an einen Stuhl und folterten ihn auf brutale Weise.
Unter anderem erlitt der Mann schwere Schläge gegen den Kopf, in der Folge musste er später am Trommelfell operiert werden. Die Unteroffizierin soll ihn am Hals festgehalten haben, damit einer der anderen Angeklagten ihm Wasser ins Gesicht schütten konnte. Hinzu kamen übelste Demütigungen. Nach einer qualvollen Nacht ließen sie ihr Opfer schließlich laufen.
Motiv: Rache und Selbstjustiz
Nach Angaben der fünf Beschuldigten hatte der Mann einem von ihnen 100.000 Euro gestohlen. In der Folge gab es eine gerichtliche Untersuchung. Anfang des Jahres startete der Prozess - also etwa drei Jahre nach der Tat. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen Geiselnahme und Misshandlung.
Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel, ihnen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Das Urteil steht aber noch aus, es soll voraussichtlich Mitte Juni fallen.
Inakzeptables Handeln für Armeeangehörigen
Aus den Presseberichten geht nicht eindeutig hervor, welche Rolle die Armeeangehörige spielte, ob sie die Tat plante oder eher eine Art Mitläufer war. In jedem Fall gab sie den Lockvogel ab.
Die Tat ist eine schwere Straftat – sowohl die Körperverletzung als auch die Selbstjustiz, die dahinter steckt, sind inakzeptabel, insbesondere für einen Staatsdiener wie einen Angehörigen der Armee.
Staatsrat verweist auf laufendes Verfahren
Das sieht Verteidigungsministerin Dedonder genauso und entschied im März dieses Jahres, die Unteroffizierin zu entlassen, mit der Begründung, dass "die Würde und die Ehre des militärischen Amtes ernsthaft untergraben" worden seien. Und: "Ihr Verhalten ist der Qualität eines Armeeangehörigen nicht würdig".
Der Staatsrat kassierte die Entlassung vorläufig, mit der Begründung, dass erst das Urteil in dem Strafverfahren abgewartet werden müsse.
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