Laut einem psychiatrischen Gutachten, das der Zeitung 'De Morgen' vorliegt, ist der 18-Jährige nicht geistesgestört und folglich zurechnungsfähig.
Im Mai hatte Hans Van Themsche auf einem Streifzug durch die Antwerpener Innenstadt ein zweijähriges Kind und dessen afrikanisches Au-pair-Mädchen erschossen. Außerdem verwundete er eine türkische Frau durch Schüsse. Der Schüler hat seine Taten nie geleugnet.
Die Psychologen kommen zu dem Schluss, dass er mit der Absicht losgezogen war, ein Blutbad anzurichten. Laut Bericht soll er unter starkem Einfluss von Computerspielen gestanden und sich mit verschiedenen Figuren daraus identifiziert haben.
Todesschütze von Antwerpen wahrscheinlich vor Schwurgericht
Hans Van Themsche, der Todesschütze von Antwerpen, muss sich wahrscheinlich vor einem Schwurgericht verantworten.