Die Supermarktkette Delhaize kann noch bis Ende des Monats Gerichtsvollzieher beauftragen, um Streikposten vor ihren Geschäften oder Verteilerzentren zu beenden. Das hat ein Brüsseler Gericht am Donnerstag entschieden.
Die christliche Gewerkschaft hatte gegen diese Praxis vor Gericht geklagt. Sie findet, dass sie gegen das allgemeine Streikrecht verstößt.
Das Gericht in Brüssel gab der Gewerkschaft aber Unrecht. Die Interessen von Delhaize seien hier höher zu bewerten als das Streikrecht. Streikposten könnten der Supermarktkette erheblichen Schaden zufügen.
vrt/vk