Die maximale Höhe dieser Zuschläge war erstmals im Mai 2022 temporär gedeckelt worden, zunächst bis Ende April 2023. Es handelt sich beispielsweise um Zuschläge, die die Krankenhäuser Patienten für Krankenhauszimmer berechnen beziehungsweise Zuschläge, die Ärzte für ihre Behandlung verlangen, die dort tätig sind.
Weil diese Zuschläge nicht von den Krankenkassen erstattet werden, bedeutet das Mehrkosten für die Patienten – Mehrkosten, die in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen sind, weil die Krankenhäuser immer stärker von dieser zusätzlichen Einnahmequelle abhängig geworden sind.
Die Entwicklung hatte aber auch Folgen für die Krankenhausärzte, weil der Anteil ihrer Honorarzuschläge immer größer geworden war, den sie an die Krankenhäuser abtreten müssen.
Das Ziel der Deckelung der Zuschläge war denn auch, sowohl Patienten als auch Ärzte vor immer stärkeren negativen finanziellen Folgen des Honorarzuschlagsystems zu schützen.
Für Föderalminister Vandenbroucke bettet sich die Maßnahme aber in einen breiteren Rahmen ein: Er will das System der Krankenhausfinanzierung an sich reformieren.
Boris Schmidt