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Strafzetteln widersprechen kann sich lohnen

13.04.202308:3713.04.2023 - 11:46
Autofahrer auf Autobahn
Illustrationsbild: © Corepics/PantherMedia

Einmal falsch geparkt oder zu schnell gefahren und schon kassiert man einen Strafzettel. Die allermeisten zahlen dann murrend das Bußgeld. Es kann aber durchaus sein, dass man den Strafzettel zu Unrecht erhalten hat. Einige Autofahrer legen dann Beschwerde ein und müssen am Ende auch nicht zahlen.

Die Zeitung La Derniere Heure hat sich die aktuellen Statistiken angeschaut. Fast sieben Millionen Strafzettel wurden 2022 verschickt. Bei rund einem Prozent davon legten die Adressierten eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft ein, weil sie sich zu Unrecht verfolgt fühlten.

Die Staatsanwaltschaft hat in etwa der Hälfte der Fälle der Beschwerde stattgegeben. Das heißt aber nicht, dass die andere Hälfte im Unrecht war. Von diesen Fällen landen dann nochmal einige vor einem Gericht, das die Lage endgültig klären muss.

Wenn man der Meinung ist, dass man einen Strafzettel zu Unrecht bekomme hat, sollte man Beschwerde einlegen. Die zu Unrecht ausgestellten Bußgelder machen nur einen ganz kleinen Teil der Bußgeldbescheide aus. In den allermeisten Fällen ist der Strafzettel doch gerechtfertigt. Dann sollte man auch schnell zahlen. Tut man es nicht, droht einem, dass das Bußgeld um ein Drittel erhöht wird. 94 Prozent der Autofahrer haben letztes Jahr prompt bezahlt, als der Strafzettel nach Hause gekommen ist.

dh/okr

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