Damit sollen die Flüchtlinge ihre Chancen erhöht haben, in Belgien ein Bleiberecht zu erwerben. Das berichtet die Zeitung "De Zondag".
Ein Asylbewerber, dessen Gesundheitszustand es nicht erlaubt, ihn in sein Heimatland zurückzuschicken, erhält eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Dazu muss allerdings ein detailliertes medizinisches Gutachten vorliegen. Im vergangenen Jahr legten etwa 8.000 Asylbewerber ihrem Antrag ein solches Gutachten bei.
Zur Vermeidung von Missbrauch müssen die Mediziner ihre INAMI-Nummer auf dem Formular angeben. Dennoch sei ein Missbrauch nie ganz auszuschließen, meinte der zustândige Staatssekretär Wathelet.
b/sh - Bild:belga archiv