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Kronzeugenregelung wird zu wenig genutzt – Justizminister will Gesetz anpassen

03.04.202306:13
Justizminister Vincent Van Quickenborne (Bild: Kurt Desplenter/Belga)
Minister Vincent Van Quickenborne (Bild: Kurt Desplenter/Belga)

In Belgien wird zu wenig von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht. Das räumt der föderale Justizminister Vincent Van Quickenborne am Montag per Kommuniqué ein. Seit Einführung des entsprechenden Gesetzes Mitte 2018 sei die Regelung erst zwei Mal zum Zug gekommen. Deswegen will der Justizminister das Gesetz anpassen lassen.

Eine Kronzeugenregelung ist vereinfacht gesagt eine Übereinkunft zwischen Straftätern und der Justiz. Im Tausch gegen mildere oder alternative Strafen erklären sich die betreffenden Personen bereit, bei der Aufklärung von Straftaten mitzuarbeiten, an denen sie beteiligt waren.

Dabei handele es sich um ein mächtiges Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, betont Justizminister Van Quickenborne, gerade in komplexen Dossiers wie Drogenhandel und Terrorismus. Die Kronzeugenregelung könne beispielsweise helfen, die Hintermänner zu identifizieren oder ganze Banden aufzurollen.

Trotz dieses Potenzials ist die Regelung bisher aber nur in den Ermittlungen zu den Korruptionsskandalen im belgischen Fußball und im Europäischen Parlament zum Einsatz gekommen. Den Grund hierfür sieht Van Quickenborne in juristischen, verfahrenstechnischen Stolpersteinen, die die Anwendung erschwerten. Ein neuer Gesetzentwurf soll es deshalb ermöglichen, die Regelung früher in den Ermittlungen auf den Tisch zu bringen und besser abschätzen zu können, welche Enthüllungen ein potenzieller Kandidat machen könnte.

Der Entwurf ist vom Ministerrat bereits abgesegnet worden, nun muss sich der Staatsrat darüber beugen, bevor er dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Boris Schmidt

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