Demnach muss die Werbung für solche Dienstleistungen künftig nicht nur für alle verständlich, sondern auch weiterführende Informationen enthalten oder zumindest darauf hinweisen. Der Verhaltenskodex ist auch einer behördlichen Kontrolle unterworfen. Im Falle von Verletzungen können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Werbung für Lebensversicherungen demnächst unter Auflagen gestellt
Die Werbung für Lebensversicherungen und Sparbücher ist ab dem 1. Januar an Auflagen gebunden. Darauf hat Verbraucherministerin Van den Bossche heute in Brüssel hingewiesen.