Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich innerhalb der Zehnergruppe auf den Entwurf eines branchenübergreifenden Abkommens geeinigt. Das gab der belgische Unternehmerverband FEB bekannt.
Das Abkommen beinhaltet Maßnahmen, die bereits im vorherigen Abkommen vereinbart wurden. Allerdings fordern die Sozialpartner, dass die steuerlichen und steuerähnlichen Regelungen für die Zusatzrente bis zum 1. Januar 2030 beibehalten werden.
Wie im Juni 2021 fordern die Sozialpartner gemeinsam, jetzt nicht in die zweite Rentensäule einzugreifen, um den Weg in die Zusatzrente nicht zu belasten.
belga/cd