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Wegen irreführender Werbung ist der Discounter Lidl zu einer Geldbuße in Höhe von 27.500 Euro verurteilt worden.
Nach Ansicht des Gerichtes in Gent hat der Lidl Werbung mit angebotenen Waren betrieben, ohne über einen ausreichenden Warenbestand zu verfügen. Lidl habe auf diese Weise die Gesetzgebung über Handelspraktiken verletzt.
Zwischen Ende 2007 und März 2009 wies das Gericht dem Discounter irreführende Werbung in 160 Fällen nach. Zahlreiche Kunden hatten sich über die Lockangebote beschwert.
belga/rkr - Bild: belga