Vor der Lohnpfändung wird der säumige Zahler einmal von der zuständigen Verwaltung angemahnt. Sollte die Regulierung ausbleiben, wird das Finanzamt zum Einzug der entsprechenden Summe ermächtigt. Landesweit stehen etwa 80 Millionen Euro an Strafgeldern aus. In den meisten Fällen handelt es sich um Strafzettel für Ordnungs-Widrigkeiten im Straßenverkehr.
Nicht bezahlte Protokolle sollen direkt vom Finanzamt einbehalten werden
Nicht bezahlte Ordnungsgelder sollen künftig direkt von der Steuerverwaltung einbehalten werden. Die Regierung hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.