Nachdem die Ansteckungsgefahr durch rastende Zugvögel jetzt gebannt ist, werden am 1. November bislang geltende Schutzmaßnahmen, wie etwa die Stallpflicht für Nutzgeflügel, teilweise aufgehoben. Auch das füttern von Geflügel ist außerhalb der Ställe ab nächste Woche wieder zulässig. Nur in besonders gefährdeten Naturgebieten, in denen weiterhin mit dem Rasten von Zugvögeln gerechnet werden muss, gelten die Vorsichtsmaßnahmen und damit auch die Stallpflicht für Geflügel auch über den 1. November hinaus.
Federvieh darf wieder draußen gefüttert werden
In Belgien werden in der kommenden Woche die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor der gefährlichen Vogelgrippe teilweise gelockert.