Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidung zum sogenannten Iran-Deal erst am 8. März bekanntgeben.
Der Vertrag sollte die Überstellung des in Belgien verurteilten iranischen Terroristen Assadi nach Teheran sichern. Im Gegenzug sollte der belgische Entwicklungshelfer Olivier Vandecasteele nach Belgien zurückgebracht werden.
Im Dezember hatte der Verfassungsgerichtshof diesen Vertrag ausgesetzt und sich selbst eine Frist von drei Monaten gegeben, um ein endgültiges Urteil zu fällen. Sollte er das Abkommen endgültig aufheben, darf der Austausch nicht stattfinden.
Olivier Vandecasteele sitzt seit fast einem Jahr in einem iranischen Gefängnis. Vandecasteele wurde zu 40 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt.
belga/sh