Algorithmen werden immer breiter eingesetzt, auch von Behörden. So kommen Algorithmen etwa bereits bei der Aufspürung möglicher Steuervergehen oder Betrugsfälle zum Einsatz, oder auch bei der Einschätzung von Risiken.
Das könne aber Grundrechte von Bürgern in Gefahr bringen, so Rik Daems und Steven Coenegrachts von der Open VLD, die den Resolutionsantrag im Senat eingereicht hatten. Algorithmen seien nicht neutral, sie könnten beispielsweise die Privatsphäre von Bürgern verletzen oder zu Diskriminierung führen.
In den Niederlanden gibt es seit Januar dieses Jahres bereits eine Algorithmen-Aufsichtsbehörde. Hintergrund für die Einrichtung der niederländischen Behörde waren mehrere schwere Zwischenfälle durch die Nutzung von Algorithmen, die für zehntausende Bürger teilweise sehr schwerwiegende Folgen hatten.
Ein Beispiel: Der niederländische Fiskus kontrollierte 270.000 von einem Algorithmus ermittelte Bürger, wobei der Algorithmus ohne Verdachtsmomente spezifisch bestimmte Nationalitäten ins Visier genommen hatte - eine eindeutige Verletzung ihrer Grundrechte, für die der niederländische Fiskus zu einer Millionenstrafe verurteilt wurde.
Boris Schmidt