Eine Pfändung bei einer staatlichen Behörde kommt nicht alle Tage vor. Diese Möglichkeit gibt es seit knapp 30 Jahren. Wobei das Gesetz da durchaus Grenzen vorsieht. So dürfen keine Gegenstände beschlagnahmt werden, die die betreffende Behörde zur Ausübung ihrer Mission zwingend braucht.
Bei der Zwangsvollstreckung in den Räumlichkeiten von Fedasil wurden lediglich ein Fernsehgerät und einige Sitzbänke einkassiert. Sollte tatsächlich auch eine Gerichtsvollzieherin im Kabinett von Asylstaatssekretärin Nicole de Moor vorstellig werden, wird das wohl ähnlich sein: Dann dürfte es wohl auch in erster Linie um Stühle, Gemälde und andere Dekorationsgegenstände gehen.
Was bleibt, ist wohl vor allem ein peinliches Signal. Rund 7.000 Mal ist der belgische Staat bereits wegen der Asylkrise von einem Gericht verurteilt worden und dann nochmal 1.000 Mal vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg - immer aus demselben Grund, nämlich, weil man nicht in der Lage war, Flüchtlingen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zwangsgelder in Höhe von rund 100.000 Euro wurden nicht bezahlt. Deswegen hat man sich eben für die Zwangsvollstreckung entschieden.
Roger Pint