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  • 80 Jahre BRF
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Staatsanwaltschaft will im Todesfall Jozef Chovanec keine Anklage erheben

16.01.202318:03
  • Fall Chovanec
Ann Van de Steen, Anwältin von Henrieta Chovancova
Ann Van de Steen, Anwältin von Henrieta Chovancova, der Witwe des slowakischen Geschäftsmannes Jozef Chovanec (Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Die Staatsanwaltschaft Charleroi will im Todesfall Jozef Chovanec keine Anklage erheben. Sie geht nicht davon aus, dass die Polizei eine Schuld am Tod des slowakischen Mannes trägt. Das hat die Anwältin der Witwe des Toten gegenüber der VRT bestätigt. Chovanec war vor fünf Jahren in einer Arrestzelle des Flughafens Charleroi gestorben.

Chovanec hatte eigentlich am 23. Februar 2018 von Charleroi aus in seine Heimat fliegen wollen. Bevor das Flugzeug abheben konnte, kam es jedoch zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Mann und dem Kabinenpersonal der Maschine.

Chovanec wurde daraufhin von der Polizei überwältigt und in eine Arrestzelle des Flughafens gebracht. Als er dort zu toben begann, wickelten ihn Polizisten unter anderem in eine Decke und setzten sich auf ihn. Eine Beamtin zeigte derweil den Hitlergruß, wie Bilder einer Überwachungskamera belegen. Nachdem Chovanec ein Beruhigungsmittel gespritzt bekam, fiel er in ein Koma und starb später im Krankenhaus.

Offenbar sei Herr Chovanec von selbst gestorben. Das sei die merkwürdige Aussage der Staatsanwaltschaft, so Ann Van de Steen, Anwältin seiner Witwe, gegenüber der VRT. Die Kamerabilder zeigten ihrer Meinung nach aber sehr deutlich, dass diese Darstellung nicht stimme. Deshalb habe man nun zusätzliche Untersuchungen vom Untersuchungsrichter gefordert, vor allem medizinischer Art, so die Anwältin.

Boris Schmidt

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