Im Wirtschaftsministerium warten noch viele Anträge auf Erstattung der einmaligen Heizprämie auf ihre Bearbeitung.
Normalerweise sollte die Prämie in Höhe von 100 Euro bereits im vergangenen Frühjahr ausbezahlt werden. Sie ist Teil des Maßnahmenpaketes, das die Föderalregierung auf den Weg gebracht hatte, um die Verbraucher angesichts der hohen Energiekosten zu entlasten.
Der Betrag sollte mit der Heizkosten-Vorauszahlung verrechnet werden. Falls das nicht der Fall war, konnten Verbraucher alternativ einen Antrag beim Ministerium einreichen. Die Frist ist im November ausgelaufen.
Etwa 20.000 Anträge konnten bisher nicht bearbeitet werden, weil die Energieversorgungsunternehmen dem Ministerium noch nicht alle Daten geliefert haben. Verbraucher können aber auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ihre Akte einsehen und nachschauen, ob ihr Antrag genehmigt wurde.
vrt/sh