Van Gompel werden unter anderem Urkundenfälschung und Untreue zur Last gelegt. Seine Anwälte hatten eine Freilassung ihres Mandaten unter Auflagen gefordert.
Jacques Van Gompel sitzt seit dem vergangenen Freitag im Gefängnis von Jamioulx. Und dort dürfte er bis auf weiteres auch erst mal bleiben. Die Ratskammer von Charleroi ist dem Urteil der zuständigen Untersuchungsrichterin Baeckeland also gefolgt, hat den Haftbefehl gegen den Ex-Bürgermeister verlängert. Dessen Rechtsbeistände hatten gefordert, dass ihr Mandant -wenn auch unter Auflagen- auf freien Fuß gesetzt werden sollte. Sie argumentierten unter anderem, dass etwa die Verdunkelungsgefahr nicht mehr gegeben sei. Die Van Gompel-Anwälte haben jetzt die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dann müsste die Anklagekammer von Mons in zwei Wochen noch einmal über den Haftbefehl befinden.
Ohne eine mögliche Berufung gilt die Verlängerung für einen Monat. Die Untersuchungsrichterin hat aber dennoch jederzeit die Möglichkeit, den Beschuldigten auf freien Fuß zu setzen, z.B. wenn sie den Eindruck hat, dass der Ermittlungsstand es zu einem gegebenen Zeitpunkt erlaubt.
Van Gompel werden ja unter anderem Urkundenfälschung und Untreue vorgeworfen. Kurz zusammengefasst sollen unter seiner Ägide öffentliche Aufträge manipuliert worden sein. Ziel war ein verkapptes Sponsoring von diversen Vereinigungen.
Charlerois Ex-Bürgermeister Van Gompel bleibt in Untersuchungshaft
Charlerois Ex-Bürgermeister Jacques Van Gompel bleibt einen weiteren Monat in Untersuchungshaft. Die zuständige Ratskammer bestätigte gestern den Haftbefehl gegen den PS-Politiker.