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Zahl möglicher ambulanter Operationen mehr als verdoppelt

05.01.202316:1705.01.2023 - 18:36
Chirurg (Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / Wavebreakmedia ltd)
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / Wavebreakmedia ltd

Seit Jahresbeginn sind viel mehr Operationen in Tageskliniken möglich geworden: Die Liste ambulanter Eingriffe ohne Notwendigkeit einer Übernachtung ist von 246 massiv ausgeweitet worden auf 551.

Blinddarmentfernung, Implantation einer Hüft- oder Knieprothese, Gallenblasenoperation – das sind nur drei der chirurgischen Eingriffe, die seit dem 1. Januar auch ambulant in einer Tagesklinik durchgeführt werden können. Betonung auf "können". Denn die Anwendung der neuen Regeln ist optional, wie der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke gegenüber der VRT unterstrich.

Man ermögliche den Krankenhäusern, viel mehr Eingriffe als bisher in der Tagesklinik durchzuführen – verpflichtet würden sie dazu aber nie. Das Krankenhaus beziehungsweise die Ärzte könnten sich in Absprache mit dem Patienten immer für eine stationäre Aufnahme entscheiden. Eine solche Entscheidung könne beispielsweise aus medizinischen Gründen notwendig sein, etwa aufgrund von Vorerkrankungen, hohem Alter oder weil der Patient einer anderen Risikogruppe angehöre.

Aber auch der soziale Kontext könne berücksichtigt werden. Eine Person könne so gegebenenfalls eine oder auch mehrere Nächte im Krankenhaus verbleiben, wenn sich zuhause niemand um sie kümmern könne.

Aber nicht alle ambulanten Eingriffe werden in dieser Hinsicht gleich behandelt, es gibt nämlich eine sogenannte "A-Liste" und eine "B-Liste". Die A-Liste umfasst alle Eingriffe, die sowohl ambulant in der Tagesklinik als auch klassisch mit stationärer Aufnahme durchgeführt werden können. Der Gesundheitsminister verspricht für die A-Liste-Eingriffe, dass die Krankenhäuser korrekt und ausreichend finanziert werden – unabhängig davon, für welche der beiden Möglichkeiten sie sich entscheiden.

Anders sieht es für die Eingriffe auf der B-Liste aus. Hier finden sich Operationen, die aufgrund ihrer Komplexität eigentlich problemlos in Tageskliniken durchführbar sein sollten. Zum Beispiel die Entfernung von Krampfadern oder das Herausoperieren der Mandeln bei Kindern. Eine klassische stationäre Aufnahme ist auch hier nicht verboten – allerdings bekommen die Krankenhäuser in jedem Fall nur so viel Geld, wie der ambulante Eingriff gekostet hätte.

Der Gesundheitsminister wendet also das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche an: Ein ambulanter Eingriff kostet die Kliniken weniger Geld als eine stationäre Aufnahme. Weil sie aber bei Eingriffen von der A-Liste gleich viel Geld dafür bekommen, werden sie angespornt, überflüssige Übernachtungen zu vermeiden und können das Geld anderweitig einsetzen. Umgekehrt erleiden sie finanzielle Nachteile, wenn sie bei B-Liste-Eingriffen die Patienten über Nacht dabehalten. Denn dadurch haben sie höhere Kosten, bekommen aber trotzdem nur das Geld für einen Tagesklinik-Eingriff und der Patient darf auch nicht stärker zur Kasse gebeten werden.

Vorteile

Die neue Praxis hat aus Sicht des Gesundheitsministers gleich mehrere Vorteile. Nicht im Krankenhaus übernachten zu müssen, sei für viele Menschen zunächst einmal komfortabler. Außerdem werde die Gefahr einer Infektion mit Krankenhauskeimen reduziert. Und schließlich sei eine Übernachtung im Krankenhaus auch immer mit höheren Kosten für die Patienten verbunden.

Positive Folgen soll das neue Vorgehen aber auch in einem anderen Bereich haben. Wenn Patienten nicht über Nacht im Krankenhaus blieben, müssten sie auch nicht von Pflegekräften versorgt werden, so Johan van Loon vom Universitätskrankenhaus Löwen. Dadurch blieben also mehr Kräfte und damit auch mehr Betten frei für schwerere Eingriffe. So stark wie möglich auf ambulante Operationen zu setzen, sei also sehr wichtig.

Bedenken

Während es von den Krankenhäusern selbst und auch von Hausärzten Zustimmung gab, zeigten sich Vertreter der häuslichen Pflege deutlich skeptischer.

Bedenken hat zum Beispiel schon das Gelb-weiße Kreuz angemeldet. Denn bei einem ambulanten Eingriff findet die Genesung logischerweise zuhause statt, kann also den Druck auf die häusliche Krankenpflege erhöhen. Man müsse sehen, ob man diesen zusätzlichen Druck auffangen könne, so Hendrik Van Gansbeke vom Gelb-weißen Kreuz Flandern.

Von "i-mens", die in Flandern und Brüssel Haushaltshilfe und ähnliche Dienste anbietet, hieß es, dass doch zunächst beispielsweise geklärt sein müsse, woher die Patienten etwa Hilfsmittel und Medikamente für die Genesung zuhause bekommen sollten.

Boris Schmidt

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