Letztes Jahr haben 1.524 Personen die Änderung ihres Familiennamens beantragt. 2019 waren es noch rund 200 weniger. Aber dieses Jahr erwartet man einen neuen Rekord, denn im Sommer lag der Wert bei schon fast 1.000 Anträgen.
Die Gründe für eine Namensänderung sind vielfältig. Ein Grund ist, wenn man den Namen eines berühmten Kriminellen trägt, zum Beispiel Dutroux. Menschen mit so einem Nachnamen bekommen zu Unrecht viele Hassbotschaften. Und irgendwann sind sie es dann leid.
Familiäre Gründe vorwiegend
Laut Justizminister Vincent Van Quickenborne sind die am häufigsten angeführten Gründe aber familiärer Natur. Demnach zielen 40 Prozent der Anträge darauf ab, den Namen des Vaters durch den der Mutter zu ersetzen, weil das Elternteil zum Beispiel das Kind verlassen hat, man sich nicht mehr versteht oder der Vater schwere Fehler gemacht hat.
Manche beantragen eine Namensänderung, um die Einheit des Namens zwischen Kindern wiederherzustellen, die von denselben Eltern abstammen, aber nach unterschiedlichen Gesetzen geboren wurden. Konkret kann man ja den Namen des Vaters oder der Mutter tragen - oder sogar beide. Manche wollen nach einer Scheidung den Mädchennamen zurück (gilt bei ausländischem Status).
Es gibt aber auch Namensänderungen, die damit begründet sind, dass ein Name Verwirrung auslösen kann oder zu schwer ist. Das kann aufgrund seiner Länge, seiner Aussprache oder seiner ethnischen Konnotation sein.
Kosten und Folgen
Ein Antrag kostet 140 Euro. Und auch wenn der Antrag abgelehnt wird oder man seinen Antrag zurückzieht, bekommt man das Geld nicht zurück. Wer seinen Namen ändern möchte, muss sich ans Justizministerium richten. Den Betrag kann man aber für sich oder ein Kind online über MyMinfin.be einzahlen. Aber Achtung: Für eine Vornamensänderung wendet man sich an die Gemeinde und nicht ans Justizministerium.
Die Dauer der Antragsprüfung hängt von der Komplexität des Falles und der Mitarbeit des Antragstellers ab. Das Justizministerium geht selbst von sechs bis zwölf Monaten aus.
Und so eine Namensänderung hat natürlich auch Folgen, die man nicht vergessen sollte. Ein Reisepass muss dann zum Beispiel auch erneuert werden. Und der eigenen Bank muss man die Namensanpassung auch mitteilen. Jedenfalls, wenn man keinen administrativen Ärger haben möchte.
meuse/spfjustice/mz