Aus Zahlen geht hervor, dass einer von fünf diese finanzielle Unterstützung nicht beantragt. Wer seinen Ehepartner verliert und jünger ist als 49, hat Anrecht auf ein zeitlich begrenztes Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird unabhängig von anderen Einkünften wie Lohn oder Ersatzeinkommen gezahlt.
Menschen, die älter sind als 49 Jahre, haben Anrecht auf eine Witwenrente. Die Kumulierung mit anderen Einkünften ist aber begrenzt.
vrt/vk