Bei Zweifeln über das Alter des Jugendlichen wird ein medizinischer Test durchgeführt. Dabei werden Röntgenaufnahmen der Zähne, des Schlüsselbeins und des Handgelenks gemacht. Damit kann man feststellen, ob die Jugendlichen tatsächlich unter 18 Jahre alt sind.
Das Vormundschaftsamt will das aber nicht mehr, da die Jugendlichen oft zu krank und zu erschöpft seien. Das Problem dabei ist, dass ohne Alterstest keine Unterbringung möglich ist.
rtbf/vk